Beratungskompetenz aus Erfahrung
Die Beratung unserer Mandanten, deren Zufriedenheit und Erfolg stehen seit der Kanzleigründung 1978 im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Unsere Erfahrung zeigt: Eine rechtzeitige steuerliche Beratung kann massive Nachteile verhindern, Auseinandersetzungen und langwierige Prozesse vermeiden, Prioritäten, Strategien und Sachverhaltsfragen klären helfen. Selbstverständlich erledigen wir alle üblichen Arbeiten eines Steuerberatungsbüros, aber eben nicht nur das.
Vom Ansatz her sind wir Generalisten, wir kennen uns neben dem Steuerrecht auch im Handels- und Gesellschaftsrecht aus, wissen, wie man ein Testament aufsetzt oder eine Unternehmensnachfolge regelt – im Laufe der Zeit haben wir jedoch eine besonders hohe Kompetenz in der Gründungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung erarbeitet.
Gerade in der heutigen Zeit, mit dem immer unübersichtlicher werdenden Paragraphendschungel, kann eine kompetente Beratung von erfahrenen Spezialisten den entscheidenden Unterschied machen.
Genau diese Beratungskompetenz erhalten Sie bei uns, einer Kanzlei, die seit über 35 Jahren erfolgreich für ihre Kunden arbeitet.
Neben einer fachlich fundierten und umfassenden Beratung bieten wir Ihnen alle Leistungen, welche Sie von einem kompetenten Steuerberater erwarten dürfen. Ihre persönliche Betreuung in allen Bereichen der Steuergestaltung und Steueroptimierung sind unser selbstverständliches Tagesgeschäft.
Wir erledigen für Sie die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung, die laufende Steuerberatung und die Erstellung der Jahresabschlüsse nebst Steuererklärungen. Gerne beraten wir Sie bei der Gründung, dem Kauf, der Umwandlung und dem Verkauf von Unternehmen, bei Existenzgründungen, der Regelung der Unternehmensnachfolge, wir übernehmen die Erstellung von Finanzplänen und Kreditverhandlungen mit Ihren Banken.
Weitere Tätigkeitsfelder sind betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beratungsleistungen, die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen mit dem Ziel, langfristig Ertragslage und Eigenkapital abzusichern.
Unsere Honorare entsprechen den berufsrechtlichen Regelungen nach der STBVV (Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften – Steuerberatervergütungsverordnung) und sind am Wert des wirtschaftlichen Interesses orientiert. Das Honorar für eine konkrete Beratung kann daher erst nach Besprechung und Prüfung des Sachverhalts erfolgen.